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Politische Systeme und Vergleichende Regierungslehre

 

Der Arbeitsbereich „Politische Systeme und Regierungslehre“ umfasst zwei etablierte Teildisziplinen der deutschen Politikwissenschaft. Er beschäftigt sich zum einen mit den politischen Strukturen und Prozessen der Bundesrepublik Deutschland und zum anderen mit der vergleichenden Analyse politischer Systeme. Im Zentrum des Interesses steht dabei in beiden Bereichen die Betrachtung kollektiver Entscheidungsprozesse und der sie tragenden Regierungssysteme, insbesondere die Entwicklung und Funktionsweise politischer Institutionen, der politischen Prozesse und die Rolle politischer Akteure. Die Vergleichende Regierungslehre umfasst damit in erster Linie die Politikdimensionen der „polity“ und „politics“. Entsprechend findet sie ihren konkreten empirischen Untersuchungsgegenstand in der Betrachtung von Verfassungsstrukturen und Institutionen, von Parteien und Verbänden sowie der diese prägenden politischen Kultur. 

Der Regierungslehre steht dabei ein breites theoretisches Spektrum zur Verfügung, auf dessen Grundlage analytische Konzepte den systematischen Vergleich verschiedener Regierungssysteme und ihrer Elemente ermöglichen. Die Frageperspektiven reichen von historischen Beschreibungen bis zu erklärenden Modellen, die untersuchten politischen Systeme von etablierten europäischen über junge Demokratien bis hin zum supranationalen Mehrebenensystem der Europäischen Union.

 

Verwalterin der Professur: PD Dr. Beate Hoecker 

MitarbeiterInnen: Dr. Christian KaiserTobias Auberger, MA

Studentische Hilfskräfte: Lea Gronenberg, Jan Ballowitz

 

Letzte Änderung: 04.01.2012