Das Auslandsmodul

Im Auslandsmodul können sich Studierende des Instituts für Politikwissenschaft und des Instituts für Soziologie im Ausland erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen möglichst flexibel anrechnen lassen. In den aktualisierten Prüfungsordnungen des Bachelor- und Masterstudiengangs Politikwissenschaften sowie den Prüfungsordnungen des Bachelor- und Masterstudiengangs Sozialwissenschaften ist das Auslandsmodul verankert. Studierende des fächerübergreifenden Bachelors können nicht die Vorteile des Auslandsmoduls nutzen. In den Modulkatalogen der Studiengänge befinden sich semesterspezifische Informationen bezüglich des Auslandsmoduls.


Vorteile des Auslandsmoduls

Mehr Flexibilität & leichtere Anerkennung

Üblicherweise benötigen Studierende für die Anerkennung im Ausland erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen eine inhaltliche Übereinstimmung mit den Modulen ihres Studiums an der Leibniz Universität. Nur so können z.B. Leistungspunkte oder Noten nach dem Aufenthalt an der Partneruniversität vom hiesigen Prüfungsausschuss angerechnet werden. 

Das Auslandsmodul gestaltet dieses Verfahren deutlich flexibler. Im Rahmen des Moduls muss lediglich nachgewiesen werden, dass

  1. der Inhalt mit dem Studium an der LUH in Verbindung gesetzte werden kann und
  2. die Prüfungsform den Vorgaben der jeweiligen Prüfungsordnung (BA / MA) entspricht. 

Neben dem positiven Effekt eines Auslandssemesters an sich, bietet sich Studierenden folglich mehr Möglichkeiten anerkennbare Inhalte an unseren Partneruniversitäten zu studieren. Ziel ist es mehr Flexibilität im Studium und die effizientere Nutzung unserer internationalen Kooperationen herzustellen.

Auslandserfahrung zu sammeln wird so durch eine effiziente Möglichkeit ergänzt, fachspezifische Kenntnisse und studiumsrelevante Fähigkeiten zu erweitern bzw. zu vertiefen, ohne dabei befürchten zu müssen im Studium am IPW/an der LUH zu stagnieren. Außerdem können die Studien- und Forschungsschwerpunkte unserer Partner besser wahrgenommen werden.

Wie kann das Auslandsmodul eingebracht werden?

Studiengangspezifische Hinweise

  • Für den Bachelorstudiengang - Politikwissenschaft

    Das Auslandsmodul wird in den Wahlpflichtbereich des Bachelorstudiengangs Politikwissenschaft eingebracht. Die Option sieht vor zwei Module (à 10 LP) anwählen zu können. Folglich bietet sich die Möglichkeit insgesamt 20 Leistungspunkte mit im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen flexibel anerkennen zu lassen. 

    Die Module werden in der Prüfungsordnung als Politikwissenschaft Ausland BA I und Politikwissenschaft Ausland BA II geführt. Diese Bezeichnung ist für die Erstellung des Learning Agreements zu berücksichtigen.

    Zu beachten ist, dass an der Partneruniversität mindestens 10 Leitungspunkte (LP) erbracht werden sollten, damit ein Auslandsmodul abgeschlossen werden kann. Bei einer Anzahl von beispielswiese 14 LP kann zwar ein Auslandsmodul vollständig angerechnet werden. Allerdings gibt es keine Möglichkeit ein zweites Modul an der LUH nach der Mobilität abzuschließen. In diesem Fallbeispiel sind die übrigen vier Punkte anderweitig zu verwenden.   

    Im Bachelorstudiengang ist eine Anerkennung von Leistungen, äquivalent zu den Einführungs- und Basismodulen am IPW, im Auslandsmodul nicht möglich, da repetitives Studieren möglichst vermieden werden soll. 

  • Für den Masterstudiengang - Politikwissenschaft

    Das Auslandsmodul kann im Masterstudiengang Politikwissenschaft ein Grundlagenmodul aus den Teilgebieten 1-5 ersetzen. Folglich bietet sich die Möglichkeit 14 Leistungspunkte mit im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen flexibel anerkennen zu lassen. 

    Mit der Wahl des Auslandsmoduls ergibt sich potentiell der folgende Musterverlauf im Masterstudium:

    • Grundlagenmodul aus den Teilgebieten 1-5
      oder 
    • Modul "Politikwissenschaftliche Methoden B"    

    • Auslandsmodul

    • Grundlagenmodul aus den Teilgebieten 1-5 (Schwerpunkt)
    • Modul "Politikwissenschaftliche Methoden A"
    • Vertiefungsmodul aus den Teilgebieten 1-5
    • Zusatzmodul im Rahmen d. Schwerpunktes 1-5
    • Modul "Schlüsselqualifikationen"
    • Modul "Masterarbeit"

    Das Modul wird in der Prüfungsordnung als Politikwissenschaft Ausland MA geführt. Diese Bezeichnung ist für die Erstellung des Learning Agreements zu berücksichtigen.  

    Zu beachten ist, dass an der Partneruniversität mindestens 14 Leitungspunkte (LP) erbracht werden sollten, damit das Auslandsmodul angerechnet werden kann. Bei einer Anzahl von beispielswiese 12 LP kann das Modul an der LUH nach der Mobilität nicht abgeschlossen werden und die fehlenden zwei Punkte halten das Modul offen. 


zurück