Das Learning Agreement

Hier erfahrt ihr alles Wissenswerte zum 'Learning Agreement'

Das Learning Agreement ist ein wesentlicher Bestandteil im ERASMUS-Programm. Es dient den Studierenden und den Verantwortlichen am IPW & ISH, sowie unseren Partnern im Ausland, als Leitfaden für die Kurswahl.
Gemeinsam mit dem Transcript of Records ist es ein wichtiger Nachweis für die spätere Anerkennung von im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen. Außerdem stellt das Learning Agreement einen Teil der Grundvoraussetzungen für den Erhalt des Mobilitätszuschusses dar.

Darum ist es wichtig das Learning Agreement korrekt bearbeiten zu können und seine Funktion zu verstehen.   


Die Bearbeitung des Learning Agreements

1. Phase

Vor dem Aufenthalt
(before mobility)

2. Phase

Während des Aufenthaltes
(during mobility)

3. Phase

Nach dem Aufenthalt
(after mobility) 

  • 1. Phase - Vor dem Aufenhalt

    Was würde ich gerne an der Partneruniversität studieren?

    Die Studierenden sollten sich frühzeitig darüber Gedanken machen, was sie an der Partneruniversität studieren wollen bzw. können. Hierbei ist in erster Linie aus dem Vorlesungsverzeichnis des Partnerinstitutes zu wählen. 

    Das Vorhaben wird dann zunächst mit der Departmental Coordination besprochen. Die Koordination ist besonders hinsichtlich des Learning Agreements immer die erste Anlaufstelle. Hierbei sollte wie folgt vorgegangen werden:

    1. Die Studierenden schicken eine erste, digitale Version (Word- oder PDF-Datei) des Learning Agreements an die Koordination. Hierfür tragen sie vorab alle potentiellen Kurse in die „Tabelle A“ ein, die an der Partneruniversität voraussichtlich belegt werden. Insofern Anrechnungswünsche bestehen, werden in die „Tabelle B“ die Module eingetragen, denen die Kurse aus Tabelle A inhaltlich zuzuordnen sind. Ein Beispiel:

      Tabelle A (Partneruniversität): The European Union - Policies and Problems
      Tabelle B (LUH): Basismodul (BM5) Internationale Beziehungen

      Für einen übersichtlichen Vergleich sollten die Äquivalente in beiden Tabellen in der gleichen Zeile stehen. 

      Wichtig: Damit die Koordination und die Anerkennungsbeauftragten bzw. Modulverantwortlichen nachvollziehen können, welche Inhalte den Veranstaltungen an der Partneruniversität zugrunde liegen, sollte möglichst immer eine Kursbeschreibung beigefügt werden. Nur so kann eine Einschätzung über die mögliche Anerkennung getroffen werden.

    2. Nachdem das Learning Agreement von der Koordination begutachtet wurde, wird es an die jeweiligen Anerkennungsbeauftragen des IPW und ISH weitergeleitet. Bei komplexeren Sachverhalten werden ggf. die Modulverantwortlichen zu Rate gezogen.

    3. Sobald das Einverständnis der Anerkennungsbeauftragten vorliegt und das Learning Agreement unterzeichnet wurde, wird es den Studierenden von der Koordination zurückgesendet.

    4. Nun kann das Learning Agreement dafür genutzt werden den Bewerbungsprozess an der Partneruniversität in Angriff zu nehmen und im Anschluss den Mobilitätzuschuss beim Hochschulbüro für Internationales (H.I.) zu beantragen. 

     

  • 2. Phase - Während des Aufenthaltes

    Was studiere ich tatsächlich an der Partneruniversität?

    Es ist nicht unüblich, dass sich der Inhalt des Learning Agreements im Laufe der Zeit noch einmal ändert. Zu den häufigsten Gründen gehören veränderte Zugangsvoraussetzungen; sprachliche Hürden; zeitliche Konflikte im Stundenplan; kurzfristige Änderungen im Kursangebot; oder ähnliche Ursachen.

    Sobald allerdings feststeht welche Vorlesungen und Seminare im Ausland tatsächlich belegt werden, sollte das Learning Agreement noch einmal überprüft und ggf. aktualisiert werden.

    Hierfür sind im Learning Agreement die Tabellen „A2“ und „B2“ vorgesehen. Neue Veranstaltungen können dort einfach hinzugefügt und alte gelöscht werden.

    Sollten durch die nun veränderte Kurswahl jedoch ebenfalls neue Anerkennungsoptionen entstehen, ist es erforderlich mit der ERASMUS-Koordination eine kurze Rücksprache zu halten. Hierbei wird genauso wie in „Phase 1“ (s.o.) verfahren.

     In jedem Fall muss das Learning Agreement bei Veränderungen einmal an die ERASMUS-Koordination übermittelt werden – auch wenn diese eine potentielle Anerkennung nicht betreffen!   

     

  • 3. Phase - Nach dem Aufenthalt

    Was habe ich an der Partneruniversität studiert?

    Nach dem Aufenthalt sollte ein letztes Mal überprüft werden, ob sich im Vergleich zu den vorherigen Versionen des Learning Agreements etwas geändert hat. Meist ist dies nicht der Fall und das Dokument ist bereits nach „Phase 2“ als finale Version anzuerkennen. 

    Sollten jedoch noch Veränderungen vorgenommen werden müssen, so sind diese wie schon in den vorherigen Schritten mit der ERASMUS-Koordination abzusprechen.

    Die finale Version des Learning Agreements ist nach dem Aufenthalt – zusammen mit einigen weiteren Dokumenten – beim Hochschulbüro für Internationales einzureichen.

    Zusätzlich dient es zusammen mit dem „Transcript of Records“ (Notenübersicht) als Grundlage zur Anerkennung im Ausland erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen.     


Vorlage und Musterbeispiel

FAQ - Learning Agreement

  • Warum benötige ich ein Learning Agreement?

    Das Learning Agreement ist eine Grundlage für die spätere Anerkennung von im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen. Mit der Unterschrift der Studiengangkoordinatoren wird den Studierenden prinzipiell zugesichert, dass eine Leistung in einem bestimmten Modul an der LUH angerechnet werden kann.

    Außerdem wird das Learning Agreement für den Mobilitätszuschuss und die Bewerbung an der Partneruniversität benötigt. 

  • Wer ist für den Inhalt meines Learning Agreements verantwortlich und wer ist der/die richtige Ansprechpartner/in?

    Grundsätzlich ist die ERASMUS-Koordination immer der/die erste Ansprechpartner/in in allen Belangen rund um ERASMUS und so auch beim Learning Agreement. Hierbei unterstützen wir euch gerne; allerdings sollten die Grundinformationen zunächst selbstständig von den Studierenden zusammengetragen und vorgelegt werden.

    Die jeweiligen Anerkennungsbeauftragten bzw. Studiengangkoordinatoren des IPW & ISH sollten nur nach Rücksprache mit der Koordination direkt kontaktiert werden.
    Für das IPW ist dies Herr Dr. Stefan Plaß, für das ISH Herr Dr. Ingo Bultmann.

  • Was für Kurse kann ich an der Partneruniversität wählen?

    Insofern es von der Partneruniversität nicht anders bekanntgegeben wird, können Studierende des IPW & ISH aus dem Veranstaltungsangebot des jeweiligen Partnerinstitutes wählen. Bitte vergewissert euch rechtzeitig, ob ihr über eine Partnerschaft mit dem IPW oder ISH ins Ausland geht!

  • In welchem Format wird das Learning Agreement akzeptiert?

    Besonders in der ersten Phase ist es hilfreich das Learning Agreement im Word-Format zu versenden. Dies vereinfacht für alle Beteiligten die gemeinsame Arbeit am Dokument. Wenn später Unterschriften von verschiedenen Personen notwendig sind, bietet es sich an ein PDF-Format zu wählen. Meist ergibt sich dies schon dadurch, dass das Learning Agreement eingescannt werden muss. 
    Bitte füllt das Learning Agreement nur dann handschriftlich aus, wenn es wirklich keine andere Alternative gibt. 

  • Meine Kurse haben sich geändert - was nun?

    Kein Problem! Änderungen vor oder während dem Aufenthalt sind nicht unüblich und können im Learning Agreement in den Tabellen "A2" und "B2" vorgenommen werden. Nähere Information hierzu findet ihr im Abschnitt der "2. Phase" auf dieser Seite. 

  • Wann sollte ich mit der 2. Phase bzw. der Überarbeitung des Learning Agreements beginnen?

    Ähnlich wie an der LUH wird auch die erste Vorlesungswoche an vielen Partneruniversitäten von den Studierenden dazu genutzt, um sich einen Überblick um die Veranstaltungen zu verschaffen. Sobald ihr euch sicher seid, dass euer Kursplan steht, könnt ihr das Learning Agreement dementsprechend überarbeiten. In den meisten Fällen passiert dies zwei, drei Wochen nach Vorlesungsbeginn. 

  • Muss ich mir alle Kurse, die im Learning Agreement vermerkt wurden, bei meiner Rückkehr anerkennen lassen?

    Nein, ihr seid nicht verpflichtet euch alle Leistungen anerkennen zu lassen. Wenn ihr euch entscheidet eure Studien- und Prüfungsleistungen anrechnen zu lassen, könnt ihr dabei selektiv wählen und müsst so beispielsweise keinen 'schlechten Leistungen' übernehmen. 

  • Muss ich für jeden Kurs im Ausland ein Äquivalent an der LUH finden?

    Nein, denn im Prinzip kann auch im Ausland studiert werden, ohne eine Anerkennung der Leistungen an der LUH anzustreben. Der Tabellen-Teil "B" im Learning Agreement muss folglich nicht zwingend ausgefüllt werden. Allerdings ist eine Anerkennung im Nachhinein - ohne das entsprechende Learning Agreement - teils komplizierter. 

  • Wie viele Kurse / ECTS-Punkte müssen in meinem Learning Agreement stehen?

    Allgemein empfiehlt die ERASMUS-Koordination sich an einem Minimum von 15 Leistungspunkten und einem Maximum von 30 Punkten zu orientieren. Dies entspräche in etwa drei bis fünf Seminaren im Semester. Natürlich steht es allen Studierenden auch frei, mehr Kurse zu belegen. 

  • Kann ich Wahlpflicht- und Vertiefungsmodule im Ausland belegen und an der LUH anerkennen lassen?

    Wenn das verfügbare Kursangebot der Partneruniversität entsprechende Veranstaltungen bietet, können auch Seminare und Vorlesungen für den Wahlpflichtbereich an der LUH belegt werden. 

    Ebenso verhält es sich mit Vertiefungsmodulen. Doch Achtung; einige Dozierende und Arbeitsbereiche am IPW setzen beispielsweise voraus, dass bei ihnen ein Vertiefungsseminar besucht wurden sein muss - anderenfalls betreuen sie keine Abschlussarbeiten in ihrem Bereich. Erkundigt euch diesbezüglich als bitte vorab bei euren Dozierenden. 


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